Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen und beschäftigen, leisten
einen wichtigen Beitrag hin zu einer inklusiven Gesellschaft und nutzen eine
bislang unterschätzte Möglichkeit, dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.
Die Einstellung von schwerbehinderten
Auszubildenden oder Beschäftigten ist oft mit Vorbehalten behaftet. Hier möchte
das neue Beratungsangebot ansetzen.
Als Träger des Integrationsfachdienstes
im Kreis Mayen-Koblenz können wir Sie als Arbeitgeber unkompliziert und
kompetent bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit einer
Schwerbehinderung unterstützen.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber – eine Leistung des Landesamtes
für Soziales, Jugend und Versorgung nach § 185 a SGB IX – bieten Ihnen
umfangreiche Unterstützung und Beratung zu allen Fragen rund um Ausbildungs-
und Beschäftigungsverhältnisse von gesundheitlich beeinträchtigten und
behinderten Mitarbeiter*innen.
Unsere
Beratungs- und Unterstützungsleistungen: