Als einem von
fünf Notfallmedizinischen Zentren des Landes Rheinland Pfalz steht die Behandlung
lebensdrohlicher Erkrankungen oder Unfälle im Mittelpunkt des Notfallzentrums.
Eine strukturierte Ersteinschätzung, um die Behandlungsdringlichkeit zu erfassen ist EDV-basiert mit diagnostischen- und therapeutischen Behandlungspfaden verknüpft, die alle Behandlungsmöglichkeiten der angeschlossenen Fachabteilungen einschließlich der operativen- und Intensivbehandlung.
Notfallpatienten
profitieren dabei nicht nur von der Erfahrung und den Möglichkeiten der
spezialisierten Fachabteilungen, sondern auch vom Zusammenschluss verschiedener
Fachabteilungen in Zentren, in denen die gemeinsame Behandlung bestimmter
Erkrankungen oder Körperregionen im Mittelpunkt steht.
Schwerverletzten
Patienten rund um die Uhr die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten, ist
das Ziel der Traumanetzwerke. Von der Deutschen Gesellschaft für
Unfallchirurgie wurden 2006 mit der ersten Ausgabe des
"Weißbuch-Schwerverletztenversorgung" die strukturellen Voraussetzungen für
eine Schwerverletztenversorgung unter standardisierten Qualitätsmaßstäben
veröffentlicht. Grundgedanke ist hierbei der regionale Zusammenschluss von
Kliniken, die an der Schwerverletztenversorgung beteiligt sind unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, einer standardisierten
apparativen Ausstattung, Verbesserung der Kommunikation und unter Einbeziehung
der Rettungsdienste. Kliniken verschiedener Versorgungsstufen (lokale,
regionale und überregionale Traumazentren) vereinbaren gemeinsam auf Basis der
regionalen Versorgungsmöglichkeiten eine Kooperation zur Aufnahme und ggf.
Übernahme von schwerverletzten Patienten mit Ziel, dass der Patient in das für
ihn richtige Krankenhaus gelangt um die für ihn bestmögliche Behandlung zu
erhalten.
Die Abteilung für Unfallchirurgie ist seit
dem 26.4.2010 als überregionales Traumazentrum auditiert.
Kriterien für die Einstufung der jeweiligen Versorgungsstufe sind neben der apparativen und personellen Ausstattung auch das Vorliegen von Behandlungsalgorithmen und die Verfügbarkeit verschiedener Fachabteilungen (Traumanetzwerk DGU).
In der Neuordung des stationären Heilverfahrens der Berufsgenossenschaften (BG) hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ein dreistufig gegliedertes Heilverfahren eingeführt. Neben der durchgangsärztlichen Versorgung an Krankenhäusern (stationäres Durchgangsarztverfahren - DAV) und dem Verletzungsartenverfahren (VAV) wurde als neues Verfahren zur Versorgung von Schwerst- und Komplexfällen das Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) eingeführt. Gleichzeitig wurde das Verletzungsartenverzeichnis einschließlich Erläuterungen neu gefasst und nach Verletzungen für das VAV und SAV untergliedert. Die Abteilung für Unfallchirurgie ist zum Schwerstverletzungsartenverfahren als einziges Haus in der Region von den Berufsgenossenschaften zugelassen.
Selbstverständlich
werden auch nicht lebensbedrohliche Notfälle von allen im Haus vertretenen
Fachgebieten behandelt. Kein Patient wird abgewiesen.
Es besteht die
volle Zulassung zum berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren (SAV). Bei
gesundheitlichen Störungen, die offensichtlich nicht in die fachliche
Zuständigkeit der in unserem Haus vorhandenen Abteilungen fallen, werden
Patienten weitervermittelt, falls erforderlich mit dem Rettungsdienst
verlegt.
Die Abklärung chronischer Beschwerden
ohne akute Verschlimmerung oder eine Vorstellung zur Einholung einer
Zweitmeinung ist Aufgabe der Fachambulanzen nach vorhergehender Terminvereinbarung.
Bei gesundheitlichen Problemen, die nicht lebensbedrohlich erscheinen, oder bereits länger bestehen bitten wir darum, sich mit dem Hausarzt in Verbindung zu setzen, bzw. die Möglichkeiten des ärztlichen Notfalldienstes (Fr. 16:00 Uhr bis Mo. 7:00 Uhr, Mi. 14:00 Uhr bis Do. 7:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 19:00 bis 7:00 Uhr des folgenden Tages) in der Bereitschaftspraxis Trier, Feldstraße 16. Sie können zudem die bundesweite Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117 nutzen.
Eine
Hauptaufgabe in der Notfallmedizin ist das Erkennen und Behandeln eines
lebensbedrohlichen Zustands. Die Behandlungsreihenfolge darf sich also nicht in
erster Linie an der Reihenfolge des Eintreffens orientieren. Die
Dringlichkeitseinschätzung wird EDV-basiert in Anlehnung an das Manchester-Triage-System
durchgeführt, einem international etablierten, pflegebasierten Ersteinschätzungssytem.
Nach standardisierten Kriterien wird das Ausmaß eines möglicherweise
lebensbedrohlichen Zustands dokumentiert und die Behandlungsdringlichkeit
festgelegt.
Die
Prinzipien der Notfallbehandlung finden sich in den Leitsätzen des Advanced-Trauma-Live-Support (ATLS®)
"treat
first what kills first" und "be
prepared".